[RECHNER:BU]
Die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist angesichts immer weniger staatlicher Leistung heute immens wichtig – das weiß jeder. Doch wie hoch sollte die monatliche Berufsunfähigkeitsrente im Ernstfall sein?
Wenn Sie einen BU-Schutz abschließen wollen, können Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger zunächst über die Höhe der gesetzlichen Rente informieren, die ihnen zusteht, wenn Sie heute erwerbsunfähig werden – entsprechende Mitteilungen werden seit einiger Zeit regelmäßig von den Rentenversicherungsträgern verschickt. Dazu addieren können Sie alle sonstigen festen Einkünfte etwa aus Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Wenn Sie die Summe Ihrer Erträge vom gegenwärtigen Nettoeinkommen abziehen, ergibt sich die Versorgungslücke, die Sie durch eine Berufsunfähigkeits-Vorsorge unbedingt schließen müssen.
Sparen für die Rente bei Berufsunfähigkeit
Nicht vergessen dürfen Sie außerdem die „Rente danach“: eine Berufsunfähigkeitsrente deckt nur den Zeitraum ab, in dem man normalerweise erwerbstätig ist – doch auch im Fall vorzeitiger Berufsunfähigkeit sollte man für die private Altersvorsorge etwas zurücklegen können. Vereinbaren Sie die Zahlung der BU-Rente am besten bis zum Eintritt in die reguläre Rente mit 67. Um das Inflationsrisiko abzudecken, bieten viele Versicherer außerdem eine dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung an. Im Versicherungsfall steigt die Rente dann Jahr für Jahr. Und für Selbstständige ist die private Absicherung doppelt wichtig – da sie in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversichung einzahlen, bekommen sie im Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsfall überhaupt keine staatlichen Leistungen.
Beispiel für eine bedarfsgerechte Absicherung:
Ein 30 jähriger Bürokaufmann hat ein Nettomonatseinkommen von 2000 Euro. Wenn er teilweise erwerbsgemindert werden würde (d.h. er kann noch mindestens 3 Stunden, aber höchstens 6 Stunden pro Tag arbeiten), bekäme er 430 Euro Rente vom Staat. Zur Absicherung vor Berufsunfähigkeit hat er eine Berufsunfähigkeitsrente von 1500 Euro vereinbart, die seine Versorgungslücke deckt.