Der Gesetzgeber schützt Anleger durch schärfere Regulierung und verlangt die Qualifizierung. Aus unserer Sicht eine gute und notwendige Maßnahme, die wir begrüßen und fördern.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich in diesen Bereichen beratend tätig sein darf. Rechtliche Informationen dazu finden Sie im Impressum.
Interessante Kapitalanlagen
Unternehmerische Beteiligungen sind börsenunabhängige Anlagen, die nur mit Zulassungen/ Erlaubnissen gem. § 34 f Abs. 1 Nr. 2 ,3 GewO oder als vertraglich gebundener Vermittler eines Haftungsdachs vermittelt werden dürfen. Mit Hilfe solcher Beteiligungen kann über eine Vielzahl von Anleger, mit den ihnen jeweils möglichen Investitionssummen als Gesamtheit auch in große Projekte investiert werden.
Unternehmerische Beteiligungen werden auch unter Begriffe wie Sachwertbeteiligungen, geschlossene Fonds oder alternative Investmentfonds (AIF), wie sie der Gesetzgeber seit der Regulierung durch das Vermögensanlagegesetz nennt, subsumiert und sind damit in den regulierten Markt eingetreten. Durch die Regulierung und die vertrieblichen Qualifizierungs-voraussetzungen sind sie für den Anleger transparenter und verbraucherfreundlicher geworden. Als Teil des Anlageuniversums gehören sie zu unserem umfassenden, ganzheitlichen Leistungsangebot.
Egal welcher Begriff für eine unternehmerische Beteiligung gewählt wird, ihre Rendite ist das Ergebnis aller ihr innewohnenden Chancen und Risiken. Wer heute Geld investieren möchte, will dies vertrauensvoll über qualifizierte Berater tun. Wir haben die erforderlichen Zulassungen und wählen zusammen mit Ihnen Beteiligungen im Rahmen sicherheitsorien-tierter Produktkonzepte wie Dach-, Portfolio-, Multiasset- oder institutionelle Fonds mit nationalen und internationalen Investitionsmöglichkeiten aus.
Aus Gesamtportfoliosicht können unternehmerische Beteiligungen ein wichtiger Bestandteil vieler Kundenportfolios sein. Als börsenunabhängige Konzepte entwickeln sie sich regelmäßig unabhängig von börsenabhängigen Produkten. Damit besteht die Möglichkeit der Verbesserung des Rendite-Risiko-Verhältnisses innerhalb der Gesamtanlage zu Gunsten des Anlegers.
Bezogen auf die Kaufkraftentwicklung können Sachwertbeteiligungen zumindest teilweise vor den negativen Auswirkungen einer Inflation auf diese schützen.
Wir wählen nur unter den von der Aufsichtsbehörde (BaFin) zugelassenen Beteiligungen, bei denen uns bzw. auch allen Interessenten auf Anforderung ein im Wesentlichen beanstandungsfreies Gutachten nach den Richtlinien des Wirtschaftsprüfer (IdW) vorgelegt werden kann. Zusätzlich muss das Emissionshaushaus über eine positive Leistungsbilanz verfügen. Wir dokumentieren für Sie alle Inhalte unserer Gespräche und geben Ihnen das Dokument für Ihre persönlichen Unterlagen.
Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wenn Sie plausible, sicherheitsorientierte und verständliche Konzepte, die Ihre Rendite optimieren suchen und auf transparente Besprechungen Wert legen.