Schadensersatzansprüche gegenüber einem Dritten befriedigt berechtigte und schützt zugleich den VN (Versicherungsnehmer) und die mitversicherten Personen vor unberechtigten Ansprüchen, indem diese abgewehrt werden (passiver Rechtsschutz). Versichert sind Personen- und Sachschäden zur vereinbarten Versicherungssumme und die daraus entstehenden Vermögensschäden.
[RECHNER:PHV]